MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM

Humangenetik

Unser Team

9201-Prof.ZenkerProf. Dr. med. Martin Zenker
Facharzt für Humangenetik

 

 

 

 

2Q7A0684Dr. med. Ina Schanze
Fachärztin für Humangenetik

Dr. med. Susanne Kamphausen
Fachärztin für Humangenetik

Anke Schmidt
Arzthelferin


platzhalter-400x266  Gabriele Würger

   Arzthelferin

 

 

 

 

Sprechzeiten

Montag: 08:00 -12:00 Uhr und 12:30 - 17:00 Uhr

Dienstag:

08:00 -12:00 Uhr und 12:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 -12:00 Uhr und 12:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 -12:00 Uhr und 12:30 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 -13:00 Uhr    
sowie nach telefonischer Vereinbarung

 

Hinweise

Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin die von uns per Post an Sie zugesandten Unterlagen ausgefüllt mit. Bitte denken Sie bei Kindern an das gelbe Untersuchungsheft. Bringen Sie zudem die Ihnen vorliegenden Arzt- oder Laborbefunde mit. Eine Überweisung zu uns ist nicht zwingend erforderlich, wir benötigen jedoch Ihre Gesundheitskarte der Krankenkasse.

Leistungen/Informationen für Ratsuchende

Anlässe für eine genetische Beratung sind zum Beispiel:

  • Die Geburt eines Kindes mit einer erblich bedingten Erkrankung oder einer Erkrankung, bei der eine erbliche Ursache vermutet wird
  • Eine erblich bedingte Krankheit bei der/dem Ratsuchenden selbst oder dessen/deren Partner/Partnerin oder in deren Verwandtschaft
  • Kinderwunsch zwischen Partnern, die miteinander verwandt sind
  • Das mehrfache Auftreten von Fehlgeburten und/oder Totgeburten bei den Ratsuchenden oder Verwandten
  • Eine Strahlenbelastung vor oder während der Schwangerschaft oder die Einnahme von Substanzen (z. B. Medikamente), die erbschädigende (mutagene) oder zu Fehlbildungen führende (teratogene) Wirkungen haben können
  • Ungewollte Kinderlosigkeit

Was geschieht bei einer genetischen Beratung?

Es wird zunächst eine ausführliche Familienanamnese erhoben und ein Stammbaum über mindestens drei Generationen aufgestellt. Gegebenenfalls werden weiterführende klinische bzw. genetische Untersuchungen bei den Ratsuchenden oder Verwandten durchgeführt oder veranlasst. Die Übermittlung von bereits vorliegenden Befunden von Ärzten anderer Fachrichtungen ist häufig erforderlich. Das Beratungsgespräch nimmt etwa eine Stunde, teilweise auch länger, in Anspruch.
Eine genetische Beratung soll dazu beitragen,

  • den erblichen Anteil einer Erkrankung und deren Wiederholungswahrscheinlichkeit zu verstehen
  • verschiedene Möglichkeiten zu besprechen, mit der Wiederholungswahrscheinlichkeit umzugehen
  • eine Entscheidung zu treffen, die im Einklang mit der Situation von Ratsuchenden steht.

Hier können Sie Formulare herunterladen (Untersuchungsauftrag, Einverständniserklärung,...)

Letzte Änderung: 11.03.2024 - Ansprechpartner:

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